Gesellschaftsvertrag machen lassen in Graz

Im Notariat Roland Reich in Graz erhalten Sie eine unvoreingenommene Rechtsberatung in zahlreichen Fachbereichen. Ob Vorsorgevollmacht, Verlassenschaftsverfahren oder Gesellschaftsvertrag - dank unseres umfangreichen Fachwissens und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für jeden Mandanten eine optimale Lösung.

Bestens beraten von Ihrem Notar

Unsere Notariatskanzlei befindet sich in den geschichtsträchtigen Räumlichkeiten eines altehrwürdigen Stadthauses in Graz. Notar Mag. Roland Reich bietet seinen Klienten eine objektive Rechtsberatung nach höchstem Wissens- und Qualitätsstandard. Als Träger eines öffentlichen Amtes verfügen wir über die Befähigung zur Errichtung öffentlicher Urkunden, die vor Gericht besonders hohe Beweiskraft haben. Wir üben unsere Tätigkeiten unbeeinflussbar aus und sind stets um einen Interessensausgleich bemüht.

Unsere Notariatsleistungen

Unser Leistungsangebot umfasst die Errichtung von Verträgen jeder Art, die Verfassung öffentlicher Urkunden, Eintragungen ins Grundbuch und Firmenbuch, die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren, das Erbrecht, die Erstellung von Vorsorgevollmachen, Patientenverfügungen und Testamenten, aber auch die Rechtsberatung von Firmen. Darüber hinaus sind wir auch als Treuhänder tätig. Im Vordergrund unserer Arbeit steht die fachkompetente Beratung unserer Klienten. Wir nehmen uns für Ihre Anliegen Zeit und finden gemeinsam mit Ihnen eine ideale Lösung.

Beratung rund um das Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Schwerpunkten eines Notars, insbesondere, wenn es um die Gründung oder Übertragung eines Unternehmens geht. Unser Notariat bietet Ihnen eine objektive und fachlich fundierte Beratung, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation. Mit unserer Hilfe erhalten Sie Rechtssicherheit, das heißt, Sie können von uns einen Gesellschaftsvertrag machen lassen und damit schon im Vorfeld Streitigkeiten vermeiden.

Rechtliche Beratung zur Firmengründung

Wenn Sie eine Gesellschaft gründen, ist eine persönliche Rechtsberatung unabdinglich. Bei einigen Gesellschaftsformen ist eine vertragliche Vereinbarung notwendig, die von einem Notar beglaubigt werden muss, um rechtskräftig Gültigkeit zu erlangen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die über eine gesetzlich zugelassene Haftungsbegrenzung verfügen. Wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag machen lassen möchten, ist unser Notariat jederzeit gerne für Sie da.

Gesellschaftsverträge errichten

Im Gesellschaftsvertrag wird einerseits das Verhältnis der Gesellschafter untereinander geregelt. Andererseits beinhaltet der Vertrag Informationen zur Geschäftsführung und -vertretung, über die Gewinn- und Verlustbeteiligung, das Abstimmungsverhältnis bei Entscheidungen sowie die Regelung im Fall von Tod, Ausscheiden und Liquidation der Gesellschaft. Wir beraten Sie eingehend und setzen Ihren Gesellschaftsvertrag auf.

 

Sie suchen nach einem erfahrenen Notar in Graz und möchten einen Gesellschaftsvertrag machen lassen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Für eine Terminvereinbarung bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer +43 316 7132810. Auf Wunsch ist auch eine Online-Beratung möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Ihr Team vom Mag. Reich Roland - Öffentlicher Notar