Ihre zuverlässigen Schenkungsverträge in Graz

Als Ihr Notar in Graz bieten wir Ihnen vielfältige Leistungen im Bereich des Vertragsrechtes. Dieses umfassende Rechtsgebiet schließt auch Schenkungsverträge mit ein und macht aufgrund seiner Komplexität immer auch eine fachliche Beratung empfehlenswert. Wir stehen Ihnen für alle Ihre Fragen rund um den Schenkungsvertrag zur Verfügung und übernehmen die Vertragserstellung für Sie!

Was ist eine Schenkung?

Im Zuge einer Schenkung verpflichtet sich der Geschenkgeber, dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich zu überlassen. Da die Schenkung ein Vertrag ist, erfordert sie auch die Zustimmung des Beschenkten. Gegenstand einer Schenkung können sowohl gegenständliche Sachen als auch etwa Forderungen sein.

Mit einem Schenkungsvertrag auf der sicheren Seite

Eine Schenkung kann im Zuge der Nachlassregelung zu Lebzeiten oder aus anderen Gründen erfolgen. Nicht immer ist zwingend ein schriftlicher Schenkungsvertrag erforderlich, doch in allen Fällen ist sie sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten aus rechtlichen Gründen empfehlenswert. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in unserer Kanzlei in Graz, wann ein Schenkungsvertrag erforderlich ist und wie die Rahmenbedingungen in Ihrem Fall aussehen.

Wann ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?

Kleine Geschenke und geringe Geldwerte erfordern nicht unbedingt einen Schenkungsvertrag. Sind jedoch höhere Geldbeträge oder Sachwerte wie Immobilien oder Grundstücke im Spiel, sollte die Schenkung ausnahmslos in Verbindung mit einem notariell beglaubigten Schenkungsvertrag erfolgen. Das gibt beiden Parteien Rechtssicherheit und verhindert, dass es später zu Unklarheiten oder Unannehmlichkeiten kommt! Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Schenkungsvertrag in Ihrem Fall sinnvoll ist, kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Wann muss eine Schenkung notariell beurkundet werden?

In jedem Fall ist eine Errichtung eines Schenkungsvertrages dann erforderlich, wenn der Vermögenswert nicht sofort übergeben wird – also etwa dann, wenn ein Schenkungsversprechen gegeben wird oder die Schenkung an das Eintreten eines bestimmten Ereignisses geknüpft wird. Ihr Notar für Schenkungsverträge in Graz informiert Sie gerne im Detail zu den Bedingungen!

Schenkungen auf den Todesfall

Die Schenkung auf den Todesfall sieht eine Übertragung des Vermögenswertes mit dem Versterben des Schenkenden vor. Das bedeutet, dass der Geschenkgeber den Vermögenswert bsi zu seinem Tod selber nutzen kann und die Schenkung erst danach in Kraft tritt. Für die Schenkung auf den Todesfall ist unbedingt ein Schenkungsvertrag in Form eines Notariatsaktes erforderlich.

 

Möchten Sie gerne mehr zum Thema Schenkungsverträge erfahren oder in unserer Kanzlei in Graz einen Beratungstermin wahrnehmen? Gerne nehmen wir Ihre Anfrage entgegen!